Tobias Matthias Peterka: Bundesregierung geht bei Terrorbekämpfung das eigentliche Problem nicht an

Berlin, 2. Oktober 2024. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1.10.2024 – 1 BvR 1160/19 – nunmehr zum zweiten Mal Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und sieht unter

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