Berlin, 27. Juli 2026. Zur Praxis des deutschen Strafrechts vor dem Hintergrund des Anschlags auf den CSD in Berlin erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Tobias Matthias Peterka:
„Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat es erneut schlaglichtartig demonstriert. Stimmen aus den anderen Fraktionen und Parteien betonen gebetsmühlenartig ihre Betroffenheit, stellen gleichzeitig ‚Einzelfälle‘ und durchbrochene Sicherheitskonzepte als nicht verhinderbar dar.
Das Problem beginnt jedoch bereits bei Urteilen, die im gesetzlichen Strafrahmen viel zu niedrig angesiedelt werden. Ein eindeutig als Gefährder identifizierter Abdul B. wird zwar aus dem Ausland zurückgeholt, um ihn dem deutschen Strafrecht zu unterwerfen, dann jedoch für (u.a.) die Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat von einem Jugendschöffengericht in die Bewährung entlassen.
Das deutsche System des Jugendstrafrechts gehört auf den Prüfstand. Es ist nach der Schwere der Delikte sowie sonstigem, sicherheitsrelevantem Verhalten der Täter einzuschränken. Der Erziehungs- und Resozialisierungsgedanke muss sein Ende finden bei der Zersetzung und Gefährdung unserer Gesellschaft.
Auch beim Erwachsenenstrafrecht allgemein müssen Aussetzungen zur Bewährung bei solchen Kategorien auf das verfassungsrechtliche Minimum und keinen Deut darüber zurückgeführt werden. Sozialprognosen, Kapazitätsabwägungen oder zunehmend Konfliktvermeidung im Gerichtssprengel lassen den deutschen Rechtsstaat als schwach und zahnlos dastehen.
Eine Rechtspraxis, die sich bei der Lagebewertung offensichtlich an der Situation von vor 30 Jahren orientiert, muss sehr schnell zu der Realität im Deutschland der 2020er Jahre aufschließen. Strafrahmen sowie Spielraum der individuellen Urteile müssen sofort einer zeitgemäßen Prüfung unterzogen werden.“
Der Beitrag Strafrechtspraxis in Deutschland muss auf den Prüfstand erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
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