Berlin, 18. Juni 2026. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/6141) verbietet das deutsche Atomgesetz nicht grundsätzlich die Nutzung der Kernenergie. Verboten ist ausdrücklich lediglich die gewerbliche Erzeugung von Elektrizität durch Kernspaltung.
Auf Nachfrage der AfD-Fraktion bestätigt die Bundesregierung, dass Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur Erzeugung von Dampf, Wärme, Prozesswärme, Wasserstoff, Druckluft oder anderen Energieformen keinem ausdrücklichen gesetzlichen Genehmigungsverbot unterliegen. Solche Anlagen wären grundsätzlich genehmigungsfähig, sofern die atomrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Rainer Kraft:
„Die Bundesregierung bestätigt damit schwarz auf weiß, dass das Atomgesetz keineswegs jede Nutzung der Kernenergie verbietet. Während Deutschland sehenden Auges auf eine Energiekrise zusteuert und Milliarden für ideologisch motivierte Klimaprojekte ausgibt, bleiben moderne Anwendungen der Kerntechnik für Fernwärme, Industriewärme oder Wasserstoffproduktion rechtlich grundsätzlich möglich.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung selbst einräumt, dass das gesetzliche Verbot ausschließlich auf die gewerbliche Stromerzeugung abzielt. Damit wird deutlich, dass die politischen Handlungsspielräume wesentlich größer sind, als die Bundesregierung und die etablierten Parteien der Öffentlichkeit seit Jahren vermitteln.
Während andere Staaten längst an kleinen modularen Reaktoren, industriellen Wärmereaktoren und der Nutzung von Kernenergie zur Wasserstoffproduktion arbeiten, blockiert Deutschland weiterhin jede ernsthafte Debatte über diese Technologien. Dabei könnten gerade energieintensive Industrien und Millionen Haushalte von einer sicheren, sauberen und jederzeit verfügbaren Wärmeversorgung profitieren.
Die AfD-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Antwort der Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt, dass die deutsche Energiepolitik weniger von technischen oder rechtlichen Zwängen als vielmehr von politischer Ideologie geprägt ist. Statt die Potenziale moderner Kerntechnik pauschal auszuschließen, fordert die AfD-Fraktion eine technologieoffene Debatte über alle Möglichkeiten einer sicheren, bezahlbaren und souveränen Energieversorgung Deutschlands.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Paul Schmidt verweist insbesondere auf die Chancen einer kerntechnisch gestützten Fernwärmeversorgung:
„Gerade die Option Fernwärme ist als künftige Nutzung der Kernkraft sehr interessant, da einige unserer Kernkraftwerke bereits so gebaut wurden, dass Fernwärme ausgekoppelt werden kann. Ein Beispiel ist Philippsburg 2, das nach einer aktuellen Studie der Radiant Energy Group innerhalb von fünfeinhalb Jahren für rund 2,7 Milliarden Euro wieder in Betrieb genommen werden könnte. Weitere acht Kernkraftwerke könnten sogar noch schneller und kostengünstiger reaktiviert werden. Mit einer thermischen Leistung von knapp 4.000 Megawatt könnte Philippsburg 2 die gesamte Region Mittlerer Oberrhein – von Nordbaden über die Rheinpfalz bis nach Südhessen – mit günstiger Fernwärme versorgen.“
Der Beitrag Kernenergie für Wärme und Wasserstoff nach Atomgesetz nicht verboten erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
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