Berlin, 14. November 2025. Zum Vorhaben von Grünen und Linken, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, mit:
„Die AfD-Fraktion lehnt die geplante Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein entschieden ab. Die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken (BT-Drs. 21/2722, 21/1757) schwächen den Rechtsstaat und setzen ein gefährliches Signal. Wer bewusst ohne Ticket fährt, begeht keine Lappalie, sondern eine vorsätzliche Täuschung. Das Strafrecht ist Ausdruck der verbindlichen Geltung des Rechts und dient der Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens – nicht der moralischen oder politischen Selbstdarstellung. Das Strafrecht markiert die Grenze zwischen Recht und Unrecht und wahrt das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit staatlicher Ordnung. Soziale Probleme dürfen nicht durch die Aufweichung strafrechtlicher Prinzipien kaschiert werden. Härtefälle können bereits heute durch Sozialtickets und gerichtliches Ermessen berücksichtigt werden. Eine Abschaffung der Strafbarkeit schafft keine Gerechtigkeit, sondern Ungleichheit – zulasten derjenigen, die sich an Regeln halten. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Recht darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wer vorsätzlich Unrecht begeht, muss auch dafür einstehen. Eine Gesellschaft, in der Regelbruch als sozialer Akt gilt, verliert den Respekt vor Recht und Ordnung. Die AfD-Fraktion fordert daher die Beibehaltung des § 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“) und eine konsequente Anwendung bestehenden Rechts. Nur ein starker, verlässlicher Rechtsstaat kann Vertrauen, Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern.“
Der Beitrag Keine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
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