Berlin, 12. September 2025. Die EU-Innenminister treffen am heutigen 12. September informelle, aber entscheidende Vorabbeschlüsse zu den anstehenden Ratsabstimmungen über anlasslose Massenüberwachung der elektronischen Kommunikation der Bürger. Die Stimme Deutschlands wird im EU-Rat entscheidend sein. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer:
„Die Bundesregierungen der letzten Jahre waren in der wichtigen Bürgerrechtsfrage einer anlasslosen Massenüberwachung noch unentschlossen bis skeptisch. Fällt die CDU-CSU-SPD-Regierung nun um, dann fällt bei dieser Thematik auch die bislang noch stehende Sperrminorität im EU-Rat. Leider gehen aktuell von der Regierung Merz Signale aus, dass sie die Weichen nun doch in Richtung einer anlasslosen Massenüberwachung aller EU-Bürger stellen wird. Im Koalitionsvertrag der vorigen Bundesregierung konnte man noch lesen: ,Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab.‘ Der aktuelle Koalitionsvertrag sagt verdächtigerweise bereits nichts mehr zu dieser Frage. Die Merz-Regierung lässt die Wähler also im Unklaren, ob ihre Kommunikation in Zukunft anlasslos gescannt werden darf oder nicht. Sie verschweigt ihre Positionierung sogar den Abgeordneten, deren verfassungsgemäße Aufgabe es ist, diese Regierung zu kontrollieren. In einer nicht-öffentlichen Ausschuss-Sitzung am vorgestrigen 10.9. behauptete die Regierung noch immer, hierzu keine Position zu haben. Das ist erstaunlich, denn nur zwei Tage später, am heutigen 12. September, treffen sich die Innenminister der EU einschlägig zum Thema: Auf der Tagesordnung steht die von der dänischen Ratspräsidentschaft wesentlich verschärfte Vorlage zur anlasslosen Massenüberwachung aller EU-Bürger. Das Ziel der heutigen Sitzung ist, den Text zu verabschieden, den dann in einem Monat die EU-Regierungs-Chefs zur Annahme vorgelegt bekommen. Die EU-Innenminister entscheiden also faktisch schon heute darüber, ob die gesamte EU auf dem Weg des Rechtsstaats bleibt, der sich dadurch auszeichnet, dass Überwachung nur anlassbezogen und gezielt eingesetzt wird; und das auch nur dann, wenn ein Richter zuvor einen hinreichenden Tatverdacht erkannt hat. Geschichtlich haben bislang nur totalitäre Systeme die Kommunikation ihrer Untertanen anlasslos kontrolliert. In der Vergangenheit aber selbst dies nicht mit den umfassenden IT- und KI-gestützten Methoden eines praktisch vollständigen Scannens unserer Telefon- und PC-Kommunikation. Sobald ein derartiges zentralisiertes System einmal eingeführt ist, kann es auch zum Suchen beliebiger anderer Inhalte instrumentalisiert werden. Heute werden damit etwa Bürger herausgefiltert, die zum Beispiel nach ,Kinderpornos‘ gesucht hatten und morgen werden damit vielleicht Bürger identifiziert, ihre Kommunikation gelöscht und sie sogar sanktioniert, wenn sie sich ,zu kritisch‘ zu ihrer Regierung oder der EU äußern. Die AfD-Bundestagsfraktion hat dieses wichtige Bürgerrechtsthema seit Jahren mit Anfragen und Anträgen bearbeitet. Während der Einsatz von Technologie bei echter Verbrechensbekämpfung selbstredend gewährleistet sein muss, ist ein potenzieller oder gar systemisch angelegter Missbrauch von Technologie zur Massenüberwachung nicht akzeptabel. Wir fordern die Bundesregierung darum dazu auf, in den EU-Verhandlungen das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu achten und gegen die Ratsvorlage ihr Veto einzulegen.“
Der Beitrag Bundesregierung stellt Weichen in Richtung anlassloser Massenüberwachung erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
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